(Update) Buttons und Logos von Sozialen Netzwerken verwenden – aber richtig!

(UPDATE 03/2023)

Verwenden Sie Logos und Buttons von Facebook, Twitter und anderen Social Media-Plattformen, um Nutzer Ihrer Webseite auf die Social Media-Präsenz Ihres Unternehmens hinzuweisen? Dann ist es wichtig, dass Sie den Richtlinien und Vorgaben für die Verwendung dieser Logos und Buttons folgen. Nur so agieren Sie professionell und rechtssicher, denn viele Dinge rund um die Verwendung der Logos sind verboten, wie beispielsweise das Ändern von Farbe, Form und 3D-Effekte.

Vielleicht haben Sie sich jetzt gefragt, was überhaupt der Unterschied zwischen Logos und Buttons ist. Wir bei YNovation haben dazu eine ganz einfache Definition: Logos sind normale Bild-Formate, Schriftzüge, etc. ohne jegliche Funktion dahinter. Jedoch kann man hinter ein normales Logo auch eine Verlinkung setzen und so direkt auf eine andere Seite weiterleiten. Buttons hingegen sind Bild-Formate etc. mit einer Funktion. Diese werden mit einem URL-Link generiert und können über diesen direkt mit einer Funktionalität in die gewünschte Website eingebaut werden. Sie können sich Buttons tatsächlich als eine Art Knopf vorstellen, den Sie drücken müssen, um eine Aktion hervorzurufen. Welche Funktionen und Aktionen genau hinter den Buttons stecken können, erfahren Sie, wenn Sie auf die jeweiligen verlinkten Logos in der unteren Tabelle klicken.

Im Folgenden erklären wir, was Sie beachten müssen, wenn Sie Social Media Buttons auf Ihrer eigenen Website verwenden möchten.

Allgemeine Richtlinien und Vorgaben

Laden Sie die Logos immer von den offiziellen Seiten der Netzwerke herunter und nicht von Seiten von Drittanbietern. Diese bieten oft keine richtliniengetreuen Logos und Buttons an – so können Sie sich schnell in eine unglückliche Lage bringen.

Weiter unten finden Sie Links zu den offiziellen Seiten der jeweiligen Plattformen, auf denen Sie die Logos und Buttons ohne Bedenken herunterladen können, und wo auch erklärt ist, was erlaubt ist – und was nicht.

Allgemeine Do’s und Dont’s

Do:

•    Benutzen Sie nur originale und unveränderte Logos und Buttons
•    Laden Sie diese Logos und Buttons direkt von den offiziellen Seiten der Netzwerke herunter
•    Grundsätzlich ist das einzig Erlaubte eine Größenänderung, solange die Proportionen gleich bleiben
•    Achten Sie auf den vorgeschriebenen freien Platz an den Seiten der Logos und Buttons

Don’t:

•    Verändern Sie die Logos und Buttons nicht, beispielsweise indem Sie die Form oder Farbe anpassen oder Text hinzufügen
•    Benutzen Sie die Marke nicht im eigenen Unternehmens- oder Domainnamen (z.B. „Die Facebook-Berater“)
•    Benutzen Sie die Logos oder Buttons der Marke nicht für Sponsoring, Partnerschaften oder sonstige unterstützende Zusammenarbeiten
•    Verwenden Sie Logos und Buttons nicht in einer negativen, respektlosen oder unanständigen Art und Weise

Links zu Detailinformationen für die wichtigsten Plattformen

In der unten stehenden Tabelle haben wir für Sie Links zu den relevanten Seiten der wichtigsten Social Media-Plattformen zusammengestellt. Dort finden Sie die Links zu den offiziellen Logo- und Button-Downloads sowie alle wichtigen Informationen rund um die verschiedenen Versionen der Logos. Häufig steht auch ein Online-Tool zur Verfügung, das Ihnen hilft, Verweise in Ihre Webseite einzubetten.

Update: Social Sharing Buttons seit dem Inkrafttreten der DSGVO

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Mai 2018 sollten Webseitenbetreiber alle Buttons, Icons und sonstige Widgets, die Daten an soziale Netzwerke übermitteln mit absoluter Vorsicht anwenden, um eine Abmahnung zu vermeiden. So wird zum Beispiel dringend geraten, auf die Einbindung von so genannten „Teilen-Buttons“ zu verzichten, um auf Nummer sicher zu gehen. Diese Sharing-Buttons ermöglichen Ihren Website-Besuchern und -Lesern, die Inhalte der Seite mit ihrem eigenen Netzwerk zu teilen. Dabei werden allerdings auch automatisch personenbezogene Daten mit übermittelt, was rechtlich nicht unbedenklich ist. Schon beim Aufrufen der Webseite mit Share-Buttons werden Daten an die Social-Media Plattform übermittelt und das auch ohne Mitglied der Social-Media Plattform zu sein und ohne vorherige Zustimmung. Es gibt jedoch Alternativen und Möglichkeiten, wie Sie Sharing-Buttons dennoch verwenden können. Zum Beispiel durch die Verwendung von sogenannten Zwei-Klick Lösungen und Shariff-Buttons. Hintergründe und weiterführende Infos dazu finden Sie auf der Seite von datenschutz.org oder von Webtimiser.

Verwendete Quellen:

http://www.designbrooklyn.com/blog/view/How-to-properly-use-social-network-branding-2013-02-25/#Twitter

Bildquellen: Logo-Seiten der jeweiligen Plattformen.


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4 thoughts on “(Update) Buttons und Logos von Sozialen Netzwerken verwenden – aber richtig!

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zu den Logos von Sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook, Twitter, Instagram.

    Darf man die Logos (unverändert) in der Kunst als Teil eines Kunstwerkes verwenden?

    Mit herzlichen Grüßen
    Franziska Becher

    • Sehr geehrte Frau Becher,

      herzlichen Dank für die Anfrage. Ob hier eine Verwendung gestattet ist, kommt vermutlich darauf an, in welcher Form und mit welcher Intention (Gewinnerzielung etc.) die Logos verwendet werden.
      Daher können wir die Frage leider nicht definitiv beantworten und bitten Sie, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf Social-Media-Recht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Stephanie Holmes

  • Sehr geehrte Frau Becher,
    ich hätte auch eine Frage, darf ich die Logos unverändert auf einem bunten hintergrundstreifen einfügen?
    Also ich habe eine Zeile in Grau in meiner E-Mail und platziere die Logos von den Plattformen nebeneinander auf dem grauen Streifen.
    Meiner Meinung sind die Logos an sichdamit unverändert. Ist meine Annahme richtig?

    Freundliche Grüße

    • Hallo Frau P.,

      hierin sehen wir prinzipiell kein Problem, solange die Logos unverändert abgebildet sind. Wenn Sie sicher sein wollen, müssten Sie auch hier bitte einen Rechtsexperten befragen, da wir hierzu nicht berechtigt sind.
      Denken Sie auch daran, dass jede zusätzliche Grafik in einer E-Mail die Ladezeit verlängert und viele E-Mail-Programme wie Outlook die enthaltenen Grafiken nicht automatisch anzeigen.

      Herzliche Grüße
      Valeria Tartaglia

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