Das neueste Facebook-Urteil und die Folgen für Ihre Website

Das Landgericht Düsseldorf hat Anfang März ein Urteil gefällt, das für Unruhe im Internet sorgt: Es erklärte das Page-Plug-in von Facebook, das einen „Like“-Button und eine Vorschau der Beiträge der Firmen-Facebookseite auf der Webseite einblendet, für rechtswidrig. Die Begründung: durch die Nutzung des Buttons werden personenbezogene Daten übertragen.

Hintergründe zum Urteil des LG Düsseldorf

Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein Tochterunternehmen von Peek & Cloppenburg; auf deren Internetseite kam das Plug-in zum Einsatz. Das Page-Plug-in wird Seitenbetreibern von Facebook zur Verfügung gestellt und enthält neben dem Like-Button für die Seite die aktuelle Fanzahl sowie optional auch Profilbilder von Fans.
Das Landgericht urteilte nun, dass durch den Einsatz des Plug-ins die IP-Adresse des Besuchers an Facebook gesendet wird. Diese sei aber — und diese Interpretation durch das Gericht ist neu — zu den personenbezogenen Daten zu rechnen. Eine Übertragung ohne Information und Einwilligung der Nutzer ist damit rechtswidrig. Hinweise in der Datenschutzerklärung reichen dazu nicht aus.
Zu betonen ist: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist immer noch möglich und auch wahrscheinlich.

Nächste Runde im Kampf Facebook vs. Datenschützer

Die Bedenken des Gerichts sind nicht neu. Immer wieder gehen deutsche Datenschutzbehörden gegen Facebook vor. Das Risiko einer Abmahnung war und ist schon immer gegeben und wird durch diese noch nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung nicht wesentlich größer.
Nichtsdestotrotz kann das Urteil weitreichende Folgen für das dynamische Internet haben. Auch wenn es im konkreten Fall nur um Facebooks Page-Plug-in ging, kann es auf andere Plug-ins übertragen werden, sowohl von Facebook, als auch von anderen Plattformen wie zum Beispiel Twitter.

Wie sollten Sie auf das Urteil reagieren?

Akut reagieren müssen Sie auf das Urteil nicht zwingend. Es gilt erst einmal abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird oder in die Berufung geht. Wir werden Sie darüber hier im Blog und auf unserer Facebookseite auf dem Laufenden halten.
Wenn Sie dennoch auf Nummer sicher gehen wollen, gibt es drei wichtige Handlungsempfehlungen:

  1. Verzichten Sie auf das von Facebook zur Verfügung gestellte Page-Plug-in und ebenso auf Like-Buttons. Die beste Alternative ist ein einfacher Link auf Ihre Facebookseite. So haben die Nutzer auch die Möglichkeit, Ihre Seite zu sehen, bevor sie auf „Gefällt mir“ klicken.
  2. Verzichten sollten Sie auch auf das Einbetten von Facebook-Beiträgen auf Ihren Seiten, denn auch hierbei werden Daten des Besuchers an Facebook übertragen.
  3. Setzen Sie für das Teilen Ihrer Beiträge auf Lösungen, die nur mit Links arbeiten und Datenübertragungen per Skript vermeiden. So sind keine persönlichen Daten zum Teilen notwendig. Hier ist vor allem die Shariff-Lösung zu empfehlen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wie Sie diese Empfehlungen auf Ihrer Seite umsetzen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!