Klarnamenpflicht auf Facebook – Theorie und Praxis

Das soziale Netzwerk Facebook erlaubt laut eigener Aussage die Nutzung nur mit Klarnamen. Das ist der Name, der als bürgerlicher Name im amtlichen Ausweis steht. Aufgrund dessen wurde Facebook im Januar 2017 durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verklagt. Auch das Berliner Landesgericht erklärte die Verordnung für unzulässig, dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Facebook sperrt deshalb weiterhin Profile und hat auch gegen das Verfahren Berufung eingelegt.

Aktuelle Lage
Das Urteil kommt vor allem den Nutzern und Verbraucherschützern sehr entgegen. Deutschen Nutzern muss nämlich auch eine anonyme Nutzung sozialer Netzwerke möglich sein, das schreibt das Telemediengesetz so vor. Außerdem stellte das Gericht fest, dass man bereits durch die Verwendung seines Klarnamems versteckt der Nutzung seiner persönlichen Daten durch Facebook zustimmt.

lady-justice-2388500_1280In der Praxis hingegen setzt Facebook seine Auflagen weiterhin durch und kann damit allen, aber besonders gewerblichen Nutzern, ziemliche Probleme bereiten, sofern Sie Ihre Unternehmensseite mit einem unechten Namen angelegt haben oder über einen Personenaccount mit unechtem Namen verwalten.

Wird Facebook ein Account ohne Klarnamen bekannt, wird dieser komplett gesperrt. Das bedeutet, dass Ihre Unternehmensseite oder Ihre Personenseite, mit der Sie die Unternehmensseite administrieren, nicht mehr erreichbar ist. Um die Sperrung aufzuheben, verlangt die Facebook-Namensüberprüfung eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Bei einem Fake-Account führt es dazu, dass Sie nie wieder Zugriff auf Ihre Seite haben.

Meldung von Fake-Accounts
Fake-Accounts werden meist durch AI (Künstliche Intelligenz) – Systeme erkannt, können aber auch durch andere Nutzer gemeldet werden.

Dies erfolgt folgendermaßen:Screenshot at May 10 20-03-54

  1. Die Sprache auf Facebook auf English (US) stellen.
  2. Suche nach einem Profil mit keinem Klarnamen bzw. einem Fake-Account.
  3. Auf „Report this profile“ klicken.
  4. Anschließend „They’re using a different name than they use in everyday life“ auswählen.
  5. „They’re using a name that they don’t go by in everyday life“ anklicken.
  6. Und Folgendes auswählen „Ask us to review this profile.”.

Nun überprüft Facebook den Account und wird ihn bei einem Verstoß gegen die Klarnamenplicht sperren.

Fazit
Um Ihnen viel Ärger und die Sperrung Ihrer Personen- oder Unternehmensseite zu vermeiden, sollten Sie immer Ihren echten Namen verwenden. Eventuell wird sich das in der Zukunft durch das Urteil des Landgerichts in Berlin ändern. Bis dahin sollten Sie kein Risiko eingehen. Für Unternehmen macht die Verwendung des korrekten Namens ohnehin Sinn, da Kunden das Unternehmen ja unter seinem echten Namen kennen und suchen. Möchten Sie Ihr Personenprofil auf keinen Fall mit Ihrem echten Namen anlegen, stellen Sie unbedingt sicher, dass dieses Profil nicht als einziges Ihre Unternehmensseite administrieren kann, sondern dass jemand anders Adminrechte hat. So hat immerhin noch jemand Zugriff auf Ihre Seite, falls Ihr Profil gesperrt werden sollte.

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7 thoughts on “Klarnamenpflicht auf Facebook – Theorie und Praxis

    • Hallo,
      danke für die Nachricht! Automatisch kann dein Passwort sich eigentlich nicht geändert haben. Prüfe in jedem Fall gründlich nach, ob du auch das richtige Passwort eingegeben hast (Feststelltaste aktiviert, Nummernblock deaktiviert, etc.) – die Klassiker!
      Falls Facebook dir immer noch eine Fehlermeldung für dein Passwort gibt, kann es ggf. sein, dass dein Konto gehackt wurde. Folge in dem Fall folgenden Anweisungen: https://www.facebook.com/help/windows/226272054050348?helpref=related oder https://praxistipps.chip.de/facebook-account-gehackt-was-tun_28887.
      Du kannst auch versuchen, dein Passwort zurückzusetzen oder zu ändern mit dem Passwort, das du im Kopf hast. Vielleicht hast du ja Glück.
      Behalte deinen Account auf jeden Fall im Auge und leite bei auffälligen Aktivitäten, die nicht von dir ausgehen, weitere Schritte in die Wege, um dein Konto zu sichern.
      Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
      Viele Grüße,
      Nina

  • Die private Gruppe AF (Artfactory) hat einen und denselben Admin mit 3 falschen Namen. Die Gruppe hat inzwischen fast 4000 Mitglieder. Der Admin will seinen Klarnamen nicht verraten. Was könnte dahintersteckt?

    • Hallo Ellen,
      die Gruppe konnte ich unter dem Namen leider nicht finden. Wenn du magst, kannst du mir den Link noch mal zusenden: nina.segbert@ynovation.de.
      Was genau dahintersteckt, ist schwer zu sagen. Hast du einen Verdacht? Falls dir der Admin unseriös vorkommt, hast du die Möglichkeit, das Profil bei Facebook zu melden. Die Klarnamenpflicht wird mittlerweile umstritten gesehen und es gab bereits Fälle, in denen es erlaubt wurde, nach Anmeldung mit dem richtigen Namen ein Pseudonym zu verwenden.
      VG Nina von YNovation

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